Diese Seite erläutert, wie die Silvertip IT-Solutions GmbH (Anbieterin von jidAI) künstliche Intelligenz einsetzt und wie wir Nutzerinnen und Nutzer informieren. Sie ergänzt die Hinweise in der Anwendung, die bei Nutzung von KI-Funktionen angezeigt werden. Die Angaben beruhen auf unserem bestimmungsgemäßen Zweck und stellen keine Rechtsberatung dar.
1. Anbieterin
Silvertip IT-Solutions GmbH Grabenweg 68 6020 Innsbruck Österreich Siehe auch unser Impressum. Kontakt: info@silvertip-it.at
2. Rollen
- Anbieterin der jidAI-KI-Funktionen: Silvertip bringt die KI-gestützten Funktionen von jidAI unter der Marke jidAI in Verkehr.
- Zugrundeliegendes Modell: jidAI nutzt Google Gemini (allgemeine KI) als Unterauftragsverarbeiterin für Generierung und Transkription. Google ist Anbieterin dieses Modells.
3. KI-Funktionen in jidAI
jidAI nutzt KI zur Unterstützung bei:
- Erstellung strukturierter Zeiteinträge aus Freitextbeschreibungen
- Transkription von Spracheingaben für die Zeiteingabe
- Überarbeitung vorgeschlagener Zeiteinträge anhand von Folgeanweisungen
- Generierung von Arbeitsprofil-Entwürfen
- Entwurf der Organisations-Einrichtung (Arbeitszeiten, Buchungsarten, Richtlinien, Profilvorlagen)
- Interpretation von Zeitimport-Dateien, die keinem bekannten Format entsprechen
- Optionale, nur über API verfügbare Strukturierung von Richtlinien
- Optionale, nur über API verfügbare Compliance-Prüfungen (standardmäßig per Feature-Flag deaktiviert; nur assistiv, nicht für beschäftigungsbezogene Entscheidungen)
Diese Funktionen sind assistierend. Vorschläge sind vor dem Speichern oder der Verwendung zu prüfen.
4. Wie wir informieren (Artikel 50 Abs. 1)
Beim Öffnen einer KI-Funktion zeigt jidAI einen klaren Hinweis, dass Sie mit einem KI-System interagieren. Produktbezeichnungen (z. B. „KI-Zeiteingabe“) unterstreichen diesen Kontext. Diese Seite ergänzt die Hinweise in der Anwendung; sie ersetzt sie nicht.
5. Synthetische Inhalte und Markierung (Artikel 50 Abs. 2)
Die Sprachtranskription wandelt Ihre Sprache in Text um. Nach den Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 fallen Transkriptionen von Gesprächen in der Regel nicht unter die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung.
Andere KI-Ausgaben in jidAI sind assistierende Entwürfe innerhalb einer authentifizierten Organisation zur menschlichen Prüfung vor dem Speichern. Wir veröffentlichen sie nicht als synthetische Medien für die Öffentlichkeit. Auf dieser Grundlage implementieren wir derzeit keine gesonderte maschinenlesbare Markierung (z. B. C2PA) in API-Antworten. Wir prüfen Markierungen erneut, falls jidAI KI-generierte Inhalte exportiert oder öffentlich verbreitet.
6. Außerhalb des Anwendungsbereichs (Artikel 50 Abs. 3 und 4)
jidAI bietet keine Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung, keine Deepfakes und keinen KI-Text zur öffentlichen Information über Themen von öffentlichem Interesse.
7. Bestimmungsgemäßer Zweck
Die KI-Funktionen von jidAI sind als assistierende Produktivitätswerkzeuge zur Strukturierung von Zeitaufzeichnungen und Einrichtungsentwürfen gedacht. Sie sind nicht dazu bestimmt, alleinige Grundlage für Einstellung, Beförderung, Beendigung, Aufgabenzuweisung anhand persönlicher Merkmale oder zur Überwachung und Bewertung der Arbeitsleistung für beschäftigungsbezogene Entscheidungen zu sein. Kundenorganisationen bleiben für die rechtmäßige Nutzung nach geltendem Arbeits- und KI-Recht verantwortlich.
8. Datenschutz und Kontakt
Die Verarbeitung personenbezogener Daten für KI-Funktionen (einschließlich Google Gemini) ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Fragen zur KI-Transparenz: info@silvertip-it.at